Immobilienverwaltung ist Vertrauenssache. Wir möchten uns gerne empfehlen als Ihr zuverlässiger, vertrauenswürdiger und qualifizierter Partner, wenn es um die Verwaltung Ihrer Mietshäuser, Wohnungseigentumsanlagen, Gewerbeobjekte und mehr geht.
Lokale Nähe gepaart mit deutschlandweiter Erfahrung ist unser Grundrezept um unsere Klienten bestmöglich zu beraten!
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern dem Eigentümer eine sachgerechte Verwaltung seines Eigentums. Dieser Aufwand wird mit einem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten:
A1. Zahlung aller Abgaben und Lasten
A2. Jährliche Abrechnung über Ein- und Ausgaben
A3. Ganzjährige Beratung
A4. Überwachung der Hausordnung
A5. Abschluss und Kündigung von Verträgen
A6. Überwachung der Dienstkräfte
A7. Geldverwaltung und Buchführung
A8. Rechnungskontrolle und -anweisung
A9. Technische Kontrolle am Hausgrundstück
A10.Beratung und Auftragsvergabe
A11.Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen
A12.Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
A13.Schlüsselbestellungen
A14.Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
A15.Bearbeitung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bis zu einem mit Ihnen individuell vereinbarten Betrag.
A16.Büroleistungen, wie z.B. Portokosten und Telefon, soweit sie im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.
B) Mehrleistung der Verwaltung
Es kann vorkommen, dass durch einzelne Mieter, Dritter oder durch umfangreiche Instandsetzungen zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung bei Vertragsabschluss nicht kalkulierbar ist. Diese Mehrleistungen werden von der Verwaltung gesondert abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, dem verantwortlichen Mieter direkt weiterbelastet.
B1. Mahnungen und Abmahnungen an säumige Mieter
B2. Kosten für zusätzliche Rechnungslegungen
B3. Entgelte für besondere Leistungen, z.B. technische Gutachten, Ausschreibungen, Überwachungen
B4. Entgelt für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, wenn die Reparaturkosten € 2.000,00 übersteigen
B5. Mitwirken bei Schadenssuche/-beseitigung und Abwicklung von Versicherungsfällen
B6. Bearbeiten von Mieterwechsel
B7. Fotokopien einschließlich Personalkosten für Mehrleistungen
B8. Fahrtkosten, Auslagen und Porto aus diesen Mehrleistungen gegen Nachweis
B9. Übernahme der Arbeitgeberfunktionen beschäftigter Dienstkräfte
B10.Weitere zusätzliche Arbeiten, die nicht in den o.g. Grundleistungen aufgeführt sind
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